Was sind Ihre Rechte als Kandidat?

Ihre Rechte als Kandidat sind nicht immer offensichtlich. Gleichwohl müssen Arbeitgeber und Zeitarbeitsfirmen eine Reihe von Verpflichtungen einhalten. Wir listen Ihnen diese nachfolgend auf.

Muss ich auf persönliche Fragen antworten?

Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Im Prinzip darf Ihnen der Interviewer keine persönlichen Fragen stellen. Aber die Grenze zwischen dem Erlaubten und Nichterlaubten ist nicht immer deutlich. Sie bestimmen also selbst, was Sie in dem Gespräch zulassen.

Darf sich ein Interviewer mein Facebook-Profil ansehen?

Nein, rechtlich gesehen darf Ihre Privatsphäre im Bewerbungsverfahren keine Rolle spielen. Also ist es im Grunde genommen egal, was Sie auf Facebook posten und was nicht. Aber es ist schwierig nachzuweisen, dass sich ein Interviewer davon beeinflussen lässt. Gebrauchen Sie also Ihren gesunden Menschenverstand, wenn Sie etwas in den sozialen Medien veröffentlichen.

Erhalten Sie nach dem Bewerbungsgespräch ein Feedback?

Ja, Sie können nach dem Gespräch darum bitten, Ihr Dossier und zusätzliche Informationen zu Ihrem Bewerbungsverfahren zu erhalten. Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner und fragen Sie ihn, welche Punkte zu verbessern sind und welche nicht.

Darf mir ein Arbeitgeber einen Job verweigern?

Ja, jedem Arbeitgeber steht es frei zu entscheiden, wen er für eine Arbeitsstelle auswählt. Die Auswahl muss lediglich auf eine objektive, respektvolle und nichtdiskriminierende Weise erfolgen. Jeder Kandidat muss dieselben Chancen auf die Stelle haben.

Haben Sie noch Fragen zu Ihren Rechten als Bewerber? Dann kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter.

Achtung: Diese Seite enthält keine juristischen Ratschläge zu Ihren Rechten und Pflichten. Für eine konkrete juristische Beratung kontaktieren Sie bitte unsere Berater. Haben Sie Fragen an den Ombudsdienst für private Arbeitsvermittlungen? Dann kontaktieren Sie diesen hier.